Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Wenn eine Person nicht weiß oder unsicher ist, ob sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, jemals besessen oder verloren hat, kann sie die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.

Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn die Person bzw. ihre Familie seit Generationen im Ausland lebt und auch eine andere Staatsbürgerschaft hat.

Meist gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass die Person oder ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben oder besitzen. Die entsprechenden Dokumente, die den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Vorfahren zeigen, sind der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde vorzulegen. Wenn die antragstellende Person selbst nicht alle Unterlagen haben, recherchieren die zuständigen Stellen auch in den verfügbaren Archiven (z.B. Bundesarchive).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung, wenn der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person in Österreich ist. Bei Hauptwohnsitz im Ausland und Geburt im Ausland, ist Wien - MA 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (→ Stadt Wien) die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde.

Kosten

Für Informationen über die genauen Kosten, bitte um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt der Landesregierung (siehe zuständige Stelle). Die Kosten entstehen auch, wenn die österreichische Staatsbürgerschaft nicht festgestellt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres