Triesting Wasserverband

Triesting Wasserverband

Der „Triesting Wasserverband“ wurde im Jahre 1968 aufgrund einer freien Vereinbarung der daran Beteiligten gemäß § 88 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gegründet.

Der Wasserverband hat seinen Sitz in Leobersdorf.

Der Zweck des Verbandes ist die Durchführung von Räumungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im gesamten Verbandsgebiet.

Im Ermessen des Wasserverbandes können auch zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen in den Einzugsgebieten durchgeführt werden:

  • Durchführung schutzwasserbaulicher Maßnahmen (passiver Hochwasserschutz, Hochwasserrückhalt, lineare Maßnahmen),
  • Naturnahe Gestaltung von ausgebauten Gewässerstrecken (Gewässerrückbau),
  • Maßnahmen der Gewässerbetreuung,
  • Räumungen, Instandhaltung und Pflege von natürlichen Gewässern ,
  • Regulierung der Gerinne,
  • Sicherung der Ufer,
  • Durchführung von Maßnahmen zur schadlosen Abfuhr der Hochwässer.

Bei den oben angeführten Maßnahmen ist insbesondere auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie auf die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer Bedacht zu nehmen.

Verbandsumfang/Verbandsgebiet:

Der örtliche Wirkungsbereich des Verbandes erstreckt sich auf die nachstehend angeführten Gerinne:

a)      Nöstachbach: Von der Mündung in die Triesting in Fahrafeld  bis zur Gemeindegrenze Weißenbach.
b)      Triesting: von der Gemeindegrenze Tattendorf (zu Oberwaltersdorf) bis zur Gemeindegrenze Altenmarkt (zu Kaumberg) nordöstlich des „Renzenhofes“ zwischen km 30,0 und km 30,1 der Straßenkilometrierung der B18 im Bereich der Grundstücke 849/1 und 829/1 beide in der Katastralgemeinde - Thenneberg (4325).
c)      Triesting Hochwassergraben: Vom Zusammenfluß der Wilden Triesting in Günselsdorf bis zur Abzweigung der Wilden Triesting in Enzesfeld, Länge rund 5,35 km.
d)     Wilde Triesting: Von der Einmündung des Triesting-Hochwassergrabens in Enzesfeld, Länge rund 6,50km.
e)      Veitsauerbach: Von der Mündung in die Triesting in Berndorf bis zur Gemeindegrenze Berndorf.
f)       Further-Bach: Von der Mündung in die Triesting in Weißenbach bis zum Quellenursprung westlich vom Quellenschutzforstbetrieb Harras Wolfsgrube.

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