Bauamt

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 34
Faxnummer+43 2256 62396 30
E-Mail (offiziell)bauamt@leobersdorf.at

Leiter

fischer
Kontaktdaten von Dipl.-Ing. Stefan Fischer
NameDipl.-Ing. Stefan Fischer
Telefon+43 2256 62396 32
Faxnummer+43 2256 62396 30
E-Mailstefan.fischer@leobersdorf.at
StraßeRathausplatz 1
PLZ/Ort2544 Leobersdorf

Mitarbeiter


Wagner Petra
Kontaktdaten von Petra Wagner
NamePetra Wagner
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 34
Faxnummer+43 2256 62396 30
E-Mailpetra.wagner@leobersdorf.at

Robert Kovarik
Kontaktdaten von Robert Kovarik
NameRobert Kovarik
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 39
Faxnummer+43 2256 62396 30
E-Mailrobert.kovarik@leobersdorf.at

Formulare

Verordnungen

Sehr geehrte Bauwerber! 

Persönliche Bauberatung von der NÖ Landesregierung. 

Das Bauamt möchte darauf hinweisen, dass seit 1. Februar 2015 in Niederösterreich für die Umsetzung von Bauvorhaben neue gesetzliche Grundlagen gelten:

  • ­NÖ Raumordnungsgesetz 2014
  • ­NÖ Bauordnung 2014
  • ­NÖ Bautechnikverordnung 2014
  • ­OIB-Richtlinien 1-6

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einreichunterlagen (Einreichplan, Baubeschreibung, Energieausweis, Aufstellungen und Berechnungen, etc.) bereits nach den neuen Grundlagen erstellt werden und dass auch alle erforderlichen Beilagen die entsprechenden Informationen und Inhalte aufweisen.

Im Rechtsinformationssystem (RIS) können Sie in die neuen Landesgesetze Einsicht nehmen.

Die neuen Formulare sowie weiterführende Informationen für den Bauwerber stehen Ihnen zum Download am Ende dieser Seite, sowie unter dem Menüpunkt Bürgerservice - Formulare zur Verfügung.



Aktuelle Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne

Neben dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan sind auch die Straßenkarte (Basemap) und das Luftbild (Orthofoto) über die WebCity-Homepage abrufbar.

Sie können zu Ihrem Grundstück zoomen oder über die Maske links oben Ihr gewünschtes Grundstück über die Adresse oder die Grundstücksnummer suchen.

Beim Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan können Sie sich zusätzlich durch einen Klick auf das entsprechende Icon in der rechten Menüleiste die Legende anzeigen lassen.

Flächenwidmungsplan

Bebauung

Straßenkarte/Basemap

Luftbild/Orthofoto

Möchten Sie darüber hinaus Informationen erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Marktgemeinde Leobersdorf unter bauamt@leobersdorf.at oder der bekannten Telefonnummer 02256 / 62396-34.

Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne dienen nur zur Information - hieraus ist kein Rechtsanspruch ableitbar. Rechtsgültig sind nur jene Pläne, die auf der Gemeinde aufliegen.


Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Leobersdorf 

Gleichzeitig mit dem Bebauungsplan wurden vom Gemeinderat der Marktgemeinde Leobersdorf für das gesamte Ortsgebiet neue Bebauungsvorschriften verordnet. In den Bebauungsvorschriften werden im Wesentlichen folgende Punkte geregelt:

  • Mindestmaße von Bauplätzen im Wohnbauland
  • Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge/Fahrräder
  • Pflege des Ortsbildes (Ortsbildgestaltung)
  • Bestimmungen über „Bereiche seitlicher oder hinterer Bauwiche“
  • Einfriedungen
  • Freiflächen / Versickerung von Niederschlagswässern
  • Mikroklima
  • Schutzzonen – sollte Ihr Bauvorhaben in einer Schutzzone liegen, bitte um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Bauamt

Bebauungsvorschriften zum Download!

Änderungen Ortsentwicklungskonzept / Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan

Informationen über die Auflage von geplanten Änderungen von Ortsentwicklungskonzept / Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan entnehmen Sie bitte den Aushängen an der Amtstafel sowie den amtlichen Nachrichten und Flugblättern der Marktgemeinde Leobersdorf. Im Zuge solcher Änderungen hat jeder Bürger während der 6-wöchigen Auflage das Recht eine Stellungnahme abzugeben.




BAUSPERRE

Bausperre für Neubauten im HQ-100 Hochwasser-Abflussbereich der Triesting bzw. des Hochwassergrabens:

Datei herunterladen: PDFVerordnung Bausperre Hochwasser

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem Bauamt um abzuklären, ob sich ihr Bauvorhaben im HQ100 Abflussbereich befindet. Sollte Ihr Bauvorhaben zusätzlich um HQ30 Abflussbereich liegen, ist mit der Wasserrechtsbehörde (BH Baden) Kontakt aufzunehmen.

Zum Routenplaner

Lageplan vergrößern