Hundeabgaben und Hundemarke

Hundeabgabe
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

Hundeabgabemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten (€ 1,20)auszufolgen.
Die Hundeabgabe beträgt für Hunde ohne besondere Verwendung € 20 für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr und für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential und auffällige Hunde jährlich € 110 pro Hund.

Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Novelle des Hundehaltegesetzes (ab Juni 2023 gültig): 

  • Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
  • Verpflichtender allgemeiner Sachkundenachweis " Hundepass": Jede(r) Hundehalter(in) benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023. Dieser beinhaltet ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt und eine zweistündige Schulung durch eine "fachkundige Person". Der Hundepass muss bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt vorgezeigt werden (Nachfrist bis 6 Monate möglich).
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung: Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725 000,- für Personen- und Sachschäden. Vorlage bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt notwendig.
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung für Hunde, die bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, ist bis 01. Juni 2025 möglich.
  • Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt, bei Hunden mit erhöhtem Gefahrenpotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden pro Haushalt. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Landesregierung unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Zuständig

Nadine Cais
Kontaktdaten von Nadine Cais
NameNadine Cais
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 11
Faxnummer+43 2256 62396 42
E-Mailnadine.cais@leobersdorf.at

 

Bartl Michaela
Kontaktdaten von Michaela Bartl
NameMichaela Bartl
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 40
Faxnummer+43 2256 62396 42
E-Mailbuergerservice@leobersdorf.at
mayer
Kontaktdaten von Julia Mayer
NameJulia Mayer
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 26
Faxnummer+43 2256 62396 31
E-Mailbuchhaltung@leobersdorf.at

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